„Meckern kann jeder – machen ist wichtig!“ – auch Sie als Bürger haben viele Möglichkeiten, auf die Arbeit des Bezirksamtes und der BVV einzuwirken und Ihre Wünsche oder Probleme anzusprechen.

Sie können sich …

… an die Fraktionen der BVV wenden oder natürlich unsere CDU-Fraktion direkt ansprechen oder anschreiben. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung und bringen ggf. – wenn es in die bezirkliche Zuständigkeit fällt - dazu einen Antrag in die BVV ein oder stellen eine Anfrage an das Bezirksamt.
… an den jeweils zuständigen Fachausschuss der BVV wenden, und darum bitten, das Problem in der nächsten Sitzung aufzugreifen.
… an den Ausschuss für Eingaben und Beschwerden wenden. Er ist quasi der Petitionsausschuss der BVV und ein wichtiges Gremium, um bezirkliche Probleme zur Sprache zu bringen. Eingaben und Beschwerden, die nicht in die Zuständigkeit der Bezirksverwaltung fallen, kann der Ausschuss an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses abgeben.
  … in einer Bürgerfragestunde äußern. Vor jeder ordentlichen Sitzung der BVV gibt es eine maximal 45-minütige Bürgerfragestunde. Frageberechtigt sind alle Bürger mit Wohnsitz im Bezirk oder solche, die hier arbeiten oder eine Ausbildung machen. Um eine angemessene mündliche Beantwortung zu ermöglichen, müssen die Fragen spätestens am Montag vor der Sitzung um 10 Uhr beim Büro des Vorstehers der BVV schriftlich eingereicht werden.

Bürgerentscheid, Bürgerbegehren, Einwohnerversammlung & Einwohnerantrag

Darüber hinaus können alle wahlberechtigten Treptow-Köpenicker beantragen, dass ein Bürgerentscheid durchgeführt wird. Der Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids wird als Bürgerbegehren bezeichnet. Dies ist möglich in Angelegenheiten, in denen die BVV Beschlüsse fassen kann. Um erfolgreich zu sein, muss ein solches Bürgerbegehren von mindestens drei Prozent der Wahlberechtigten unterzeichnet werden. Daneben kann auch die BVV mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit ihrer Mitglieder beschließen, dass über eine bestimmte Angelegenheit ein Bürgerentscheid durchgeführt wird. Kommt es zu einem Bürgerentscheid, wird den Bürgerinnen und Bürgern das jeweilige Anliegen zur Abstimmung gestellt.
Mit einem Einwohnerantrag können Bürgerinnen und Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, Empfehlungen an die BVV richten. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn er von mindestens 1.000 Einwohnern des Bezirks unterstützt wird.
Ein weiteres Instrument der Bürgerbeteiligung ist die Einwohnerversammlung. Sie kann zur Erörterung wichtigen Bezirksangelegenheiten auf Verlangen der BVV oder auf Bürgerantrag vom Vorsteher der BVV einberufen werden. Die Teilnehmer haben während der Veranstaltung die Möglichkeit, schriftlich Fragen und Statements einzureichen.

Herr Frau
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